Andere Schaukeltypen als hier angegeben, wie beispielsweise Ring- Kontakt- oder Nestschaukeln u.a., weisen andere Merkmale sowie Richtlinien zur Sicherheit auf. Die nachstehende Tipps gelten nicht als Bauanleitung oder Fachberatung.
Gilt für flache Schaukelsitze die flexibel an einem Tragholm hängen, und ein Hin- und Herschwingen quer zum Tragholm ermöglichen, für Fallhöhen bis 3.00 Meter, beispielsweise einer Doppelschaukel mit flachen Sitzen (Bild rechts).
1) Fallschutz und Aufprallfläche
Aufprallfläche mit Fallschutz herstellen, mindestens 40cm Schichtdicke, z.B. Rindenmulch Korngröße 20 bis 80, oder Sand ohne schluffige Anteile mit Korngröße 0.2mm bis 2mm. Verwenden Sie keinen Sand mit Körnung unter 0.2mm, da dieser Sand, insbesondere bei Wassereinwirkung, zusammenbackt und kein Fallschutz im Sinne der Norm bietet.
2) Sicherheitsabstand der Aufprallfläche in Schaukelrichtung
Die Ausdehnung der Aufprallfläche mit stoßdämpfenden Boden, bestehend aus Sand oder Rindenmulch, kann wie folgt errechnet werden. Messen Sie die Länge von der Unterkante des Tragholmes bis zur Unterkante des Schaukelsitzes, dies ergibt die Länge der Schaukelabhängung. Nun rechnen Sie: 0.87 x Länge der Schaukelabhängung zuzüglich 2.25m. Das Ergebnis ist der einzuhaltende hindernisfreie Mindestabstand. Dieser Mindestabstand gilt ab Schaukelsitz in Schaukelrichtung nach vorne, wie auch in Schaukelrichtung nach hinten.
3) Breite des Sicherheitsabstandes der Aufprallfläche bei Sitze bis 50cm breite
Die breite der Aufprallfläche, für Schaukelsitze mit einer Größe bis 50cm breit, muss pro Sitz mindestens 1.75m betragen.
4) Sitz- Abstand zum Boden
Der Abstand von Sitzunterkante zur Bodenoberkante muss in Ruhestellung mindestens 35cm betragen.
5) Horizontales Mindestmaß zum Schaukelgerüst
Das horizontale Mindestmaß zwischen der Seite eines Schaukelsitzes und dem daneben befindlichen Gerüst muss in
Ruhestellung betragen: ≥ 20% der Länge der Schaukelabhängung + 20cm.
6) Mindestmaß zwischen Schaukelsitze
Das horizontale Mindestmaß zwischen nebeneinander hängenden Schaukelsitzen muss in Ruhestellung betragen:
≥ 20% Länge der Schaukelabhängung + 30cm.
7) Überschlag Risiko vermindern
Zur Verminderung des Risikos eines möglichen Überschlages über den Tragholm messen Sie die Länge des Schaukelsitzes von Außenkante zu Außenkante, rechnen Sie diesem Ergebnis 5% von der Länge der Schaukelabhängung dazu. Dieses Ergebnis ist
der Abstand zwischen den beiden Schaukelaufhängungen am Tragholm. Es ergibt sich eine sichtlich leichte V-Form.
8) Wochenkontrolle
Schaukeln mindestens einmal wöchentlich visuell kontrollieren .
9) Quartalskontrolle
Schaukeln mindestens einmal pro Quartal operativ inspizieren (Wartung). Ggf. Verschleißteile erneuern.
10) Hauptinspektion
An Schaukeln ist einmal jährlich die sogenannte Jahreshauptinspektion durchführen.
Diese dient zur Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Schaukel. Hierbei werden kontrolliert:
Beispielfoto:
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